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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 21/18 (BFH) | 
| §§: | UStG § 27 Abs. 19 Satz 3 | 
| Schlagwörter | Forderungsabtretung, Ermessen, Schuldner, Bauträger | 
| Rechtsfrage: | Hat das Finanzamt in ermessensgerechter Weise eine Forderungsabtretung nach § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG angenommen und kann es infolgedessen aus der Forderung gegen den Schuldner vorgehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | Thüringer FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 21.02.2018 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 282/17 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2018 S. 1409 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 16 62 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 22.08.2019 | 
| Erledigungs-Az: | V R 21/18 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 15 66 |