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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 11/02
§§: ErbStG § 13 Abs. 2 a, ErbStG § 13 a Abs. 5
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Betriebsvermögen, Betriebsveräußerung, Freibetrag, Verbleiben, Vorweggenommene Erbfolge
Rechtsfrage: Betriebsvermögensfreibetrag - Verstoß gegen die Behaltensregelung bei Schenkung unter Leistungsauflage: Ist die Übertragung von begünstigtem Betriebsvermögen im Wege vorweggenommener Erbfolge durch Schenkung gegen Leistungsauflage eine Betriebsveräußerung? Falls diese Frage nach ertragsteuerlichen Grundsätzen zu entscheiden wäre, läge im Streitfall keine Betriebsveräußerung vor, mit der Folge, dass der Betriebsvermögensfreibetrag nicht zu kürzen ist (entgegen gleichlautendem Ländererlass in BStBl. I 1994 S. 905, Tz. 5.4 - anteilige Kürzung des Freibetrags-). - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 06.12.2001
Vorinstanz/AZ: 3 K 8565/97 Erb
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 562
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 63 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.03.2005
Erledigungs-Az: II R 11/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 25 34