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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 5/13 (BFH) |
§§: | EStG § 26 b, AO § 172, AO § 347 |
Schlagwörter | Zusammenveranlagung, Bestandskraft, Einspruch, Antrag, Änderung |
Rechtsfrage: | Kann ein als Einspruch eingelegter Rechtsbehelf eines steuerlich nicht beratenen Steuerpflichtigen in einen Antrag auf Änderung umgedeutet werden? Kann ein Antrag auf Änderung, der im Zeitpunkt der Antragstellung unbegründet ist, allein infolge einer erneuten Änderung des Steuerbescheides in die Begründetheit hineinwachsen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 27.01.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2429/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 15 24 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.09.2014 |
Erledigungs-Az: | III R 5/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 10 71 |