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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 51/04
§§: EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8, AO 1977 § 110, AO 1977 § 149 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Antragsveranlagung, Frist, Rechtsirrtum, Wiedereinsetzung, Einkommensteuer
Rechtsfrage: Wiedereinsetzung in die versäumte Antragsveranlagungsfrist nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG wegen widersprüchlichen Verhaltens des FA. Haben die Aufforderung des FA zur Abgabe der Einkommensteuer-Erklärung und die mit Zwangsgeldandrohung verbundene Erinnerung einen Rechtsirrtum des Klägers über die Existenz einer Ausschlussfrist hervorgerufen, der die Wiedereinsetzung wegen Treu und Glauben rechtfertigt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.04.2003
Vorinstanz/AZ: 11 K 4715/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 15 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.05.2006
Erledigungs-Az: VI R 51/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 37 20