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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 31/14 (BFH)
§§: MilchAbgV § 19, MilchAbgV § 14, MilchAbgV Art. 34 Abs. 5
Schlagwörter Milchabgabe, Überlieferung, EG, EU
Rechtsfrage: Erhebung einer Milchabgabe für das Milchwirtschaftsjahr 2006/2007 wegen Überlieferung. Hätte eine Saldierung mit Unterlieferungen anderer Betriebe durchgeführt werden müssen, da die Klägerin keine unrichtigen oder unvollständigen Angaben gemacht hat? Sind dem HZA die maßgeblichen Mengen bereits vor dem in § 19 Abs. 3 MilchAbgV genannten Datum bekannt gewesen? Ist die Begünstigung der Saldierung bei nachträglich bekannt gewordenen Veränderungen rückwirkend auf den Verschuldensmaßstab der groben Fahrlässigkeit bzw. des Vorsatzes gemäß § 34 Abs. 5 MilchAbgV anzuwenden? (Anwendung des Art. 2 Abs. 2 VO (EG) Nr. 2988/95?) - Einwendungen gegen die Ermittlung der überlieferten Menge erhoben. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 22.01.2014
Vorinstanz/AZ: 2 K 1381/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 28 52
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision