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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 48/09 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9, EStG § 52 Abs. 24 b Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 7 Abs. 4 Satz 3
Schlagwörter Sonderausgabe, Schulgeld, Ergänzungsschule, Übergangsregelung
Rechtsfrage: Abzug von Schulgeld für eine vom Sohn im Streitjahr 2004 besuchte im Inland belegene private Ergänzungsschule unter Anwendung der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG und der Übergangsregelung des § 52 Abs. 24 b Satz 2 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2009? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 01.10.2009
Vorinstanz/AZ: 1 K 2304/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 07 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2011
Erledigungs-Az: X R 48/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 41 18