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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 78/02
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Rückstellung, Invaliditätsrente, Gesellschafter-Geschäftsführer, Erwerbsunfähigkeit, verdeckte Gewinnausschüttung, Pensionszusage, Pensionsrückstellung, Rückdeckungsversicherung
Rechtsfrage: Zuführung zur Rückstellung für eine Invaliditätsrente für den Gesellschafter-Geschäftsführer bei fehlendem betrieblichen Anlass, die Gesellschaft mit dem finanziellen Risiko der Erwerbsunfähigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers zu belasten, als verdeckte Gewinnausschüttung?
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 19.03.2002
Vorinstanz/AZ: 6 K 1001/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 941
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 88 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.02.2003
Erledigungs-Az: I B 78/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 21/03