
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-189/11 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 2006/112/EG Art. 306, Richtlinie 2006/112/EG Art. 307, Richtlinie 2006/112/EG Art. 308, Richtlinie 2006/112/EG Art. 309, Richtlinie 2006/112/EG Art. 310, Richtlinie 2006/112/EG Art. 226, Richtlinie 2006/112/EG Art. 168, Richtlinie 2006/112/EG Art. 169, Richtlinie 2006/112/EG Art. 73 |
Schlagwörter | EG, EU, Spanien, Sonderregelung, Reisebüro, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | Hat das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 306 bis 310, 226, 168, 169 und 73 der RL 2006/112/EG verstoßen, dass es die Sonderregelung für Reisebüros in den Fällen anwendet, in denen die Reiseleistungen einer vom Reisenden verschiedenen Person verkauft worden sind, dass es von der Anwendung dieser Sonderregelung die Verkäufe der Reisen ausschließt, die von Reiseveranstaltern organisiert und durch Reisebüros, die im eigenen Namen auftreten, an die Öffentlichkeit verkauft werden, dass es Reisebüros unter bestimmten Umständen gestattet, in der Rechnung einen globalen Betrag auszuweisen, der nicht in Beziehung zu der tatsächlichen an den Kunden weitergegebenen Mehrwertsteuer steht, und diesem gestattet, obwohl er steuerpflichtig ist, diesen globalen Betrag von der zu zahlenden Mehrwertsteuer abzuziehen, und dass es Reisebüros, soweit sie von der Sonderregelung Gebrauch machen, erlaubt, die Steuerbemessungsgrundlage global für jeden Besteuerungszeitraum festsetzen? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Königreich Spanien |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2011 Nr. C 186 S. 16 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 26.09.2013 |
Erledigungs-Az: | Rs C-189/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 27 58 |