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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 74/01
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 3 Nr. 62, EStG § 3 Nr. 27, FELEG § 15
Schlagwörter Arbeitslohn, Sozialversicherungsbeitrag, Zukunftssicherung, Landwirtschaft
Rechtsfrage: Sind die vom Bund nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) unmittelbar an den Sozialversicherungsträger geleisteten Beiträge zur Rentenversicherung und Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als Zuwendung eines Dritten steuerpflichtige Einnahmen aus einem früheren Dienstverhältnis und damit Arbeitslohn oder handelt es sich um steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen nach § 3 Nr. 62 EStG, weil die zahlenden Stellen (landwirtschaftliche Alterskasse und der Bund) insoweit als "Arbeitgeber" anzusehen sind? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.04.2001
Vorinstanz/AZ: 5 K 1102/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1045
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 83 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.04.2005
Erledigungs-Az: VI R 74/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 32 07