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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 68/03
§§: EStG § 34 c, KStG § 26 Abs. 6 Satz 2, EStG § 10 d, UmwStG § 12 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Anrechnung, Ausländische Steuer, Verlustabzug, Umwandlung, Körperschaftsteuer
Rechtsfrage: Anrechnung ausländischer Steuern/Verlustausgleich bei Verschmelzung: Inwieweit muss das FA auf die tarifliche Körperschaftsteuer entsprechende ausländische Steuern anrechnen und ist dabei der im Übertragungsjahr angefallene Verlust einer mit einer inländischen AG verschmolzenen GmbH bei ihrer Einkunftsermittlung als Verlustausgleich oder verbleibender Verlustabzug abzuziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 23.05.2003
Vorinstanz/AZ: 4 K 2755/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 43 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.05.2005
Erledigungs-Az: I R 68/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 30 37