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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 34/99
§§: EStG § 15 Abs. 2, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 21, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Gewerblicher Grundstückhandel, Vermögensverwaltung, Beweislast, Beweis, Rechtsstaat
Rechtsfrage: Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und privater Vermögensverwaltung bei Veräußerung von 5 Eigentumswohnungen, die fremdfinanziert, unbefristet vermietet und durch letztwillige Verfügung einer Person vermacht waren, innerhalb eines Zeitraums von insgesamt 5 Jahren und 9,5 Monaten seit deren Erwerb, wenn der Veräußerungserlös zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen an einem Mietshaus verwandt wurde, das der Kläger nach der deutschen Wiedervereinigung im Rahmen eines Restitutionsverfahren zurückerhalten hatte. - Kann der später ausgelöste Kapitalbedarf die Vermutung einer Veräußerungsabsicht zum Zeitpunkt es Erwerbs (hier: 1987) widerlegen? - Verstößt die Rechtsprechung hinsichtlich der Reduzierung des Beweismaßes beim Grundstückshandel gegen das Rechtsstaatsprinzip? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 27.04.1999
Vorinstanz/AZ: 15 K 297/96 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 829
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.05.2001
Erledigungs-Az: XI R 34/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 81 20