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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 45/04 |
§§: | EStG § 23 Abs. 3 Satz 8, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 |
Schlagwörter | Wertpapiergeschäfte, Spekulationsverlust, Verlustausgleich |
Rechtsfrage: | Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG: Sind die im Kj. 2000 erzielten Verluste aus Wertpapierspekulationsgeschäften entgegen der Vorschrift des 23 Abs. 3 Satz 8 EStG im Jahr ihrer Entstehung sofort mit den aus anderen Einkunftsarten (selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung) erwirtschafteten positiven Einkünften verrechenbar? Verstößt § 23 Abs. 1 Satz 8 EStG gegen Art. 3 und Art. 14 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 15.09.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1268/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 01 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.11.2006 |
Erledigungs-Az: | IX R 45/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 23 92 |