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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 27/07 (BFH)
§§: EigZulG § 4 Satz 1, EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Nutzung, Wohnzwecke, Nießbrauch, Vorbehaltsnießbrauch, Eigenheimzulage
Rechtsfrage: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken: Ist das Tatbestandsmerkmal "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i.S. von § 4 Satz 1 EigZulG ausschließlich als tatsächlicher Vorgang? Bewohnen durch den zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentümer - zu verstehen? Steht dem Eigentümer auch dann Eigenheimzulage zu, wenn die Vorbehaltsnießbraucherin durch schuldrechtlichen Vertrag auf die Ausübung ihres Nießbrauchsrechts zu Gunsten des Eigentümers verzichtet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 23.03.2007
Vorinstanz/AZ: 4 K 1580/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 29 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.11.2007
Erledigungs-Az: IX R 27/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 13 72