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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 60/98
§§: InvZulG § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a J: 1993, InvZulG § 3 Nr. 3 J: 1993
Schlagwörter Betriebsaufspaltung, verarbeitendes Gewerbe, Antragsberechtigung
Rechtsfrage: Erhöhte Investitionszulage gem. § 5 Abs. 2 InvZulG 1993 für das Besitzunternehmen, wenn im Rahmen einer Betriebsaufspaltung nur das Betriebsunternehmen ein verarbeitendes Gewerbe betreibt? Differenzierung der Tätigkeitsbereiche als formales Kriterium der Antragsberechtigung? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 25.08.1998
Vorinstanz/AZ: 2 K 208/96
Erledigungs-Vermerk: Rücknahme der Revision