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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 113/96
§§: AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 2, InvZulG § 1 Abs. 1 Satz 1, InvZulG § 2
Schlagwörter Verjährung, Grundlagenbescheid, Absendung, Zustellung, Rückforderung
Rechtsfrage: Streitig ist, ob Festsetzungsverjährung für die Rückforderung von Investitionszulage (wegen geänderter Bescheinigung gem. § 2 InvZulG) eingetreten ist. Bescheinigung der Wirtschaftsbehörde als Grundlagenbescheid? hier: rechtzeitige Bescheidabsendung aber bestrittener Zugang. - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 10.05.1994
Vorinstanz/AZ: I 206/90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.05.2002
Erledigungs-Az: III R 113/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen