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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II B 130/97 |
| §§: | ErbStG § 10, ErbStG § 10 Abs. 1 S. 2, ErbStG § 12, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 |
| Schlagwörter | Wertermittlung, Bewertung, Ausland, Stichtag, Erbauseinandersetzung |
| Rechtsfrage: | Ist bei der erbschaftsteuerlichen Wertermittlung des Erwerbs von Todes wegen auf das Stichtagsprinzip oder wegen eingetretener Verzögerungen bei Bereicherung der Klägerin aufgrund gerichtlicher Erbauseinandersetzung auf den Bereicherungstag abzustellen? |
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
| Vorinstanz/Datum: | 18.09.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 2824/96 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 22.09.1999 |
| Erledigungs-Az: | II B 130/97 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 52 28 |