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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 61/01 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Berufsausbildung, Beginn, Zivildienst |
Rechtsfrage: | Beginn der Berufsausbildung bei einem Kind, das zwar offiziell noch bis 30. September des Streitjahres im Zivildienst gestanden, aber bereits ab 1. September daneben abends und samstags Lehrveranstaltungen der VWA besucht? Ist im Kindergeldrecht der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Tatsächlichen (Berufsausbildung gegenüber dem einen Kindergeldanspruch ausschließenden Zivildienst) zwingend anzuwenden? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 07.03.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 320/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1059 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 77 24 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.05.2002 |
Erledigungs-Az: | VIII R 61/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 85 48 |