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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 49/11 (BFH) | 
| §§: | EStG § 8 Abs. 2 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 | 
| Schlagwörter | Privatnutzung, Firmenwagen, Fahrtenbuch, Anscheinsbeweis, Sachbezüge | 
| Rechtsfrage: | Welche Anforderungen sind an die Erschütterung des Anscheinsbeweises für die private Nutzung eines Firmenwagens bei Vorhandensein eines (gleichwertigen) privaten Fahrzeuges zu stellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 08.03.2011 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 2155/07 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 02 08 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 21.03.2013 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 49/11 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 21 91 | 
