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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 30/96 |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, AO § 42 Satz 1 |
Schlagwörter | Immobilienfonds, vorgefaßter Plan, Gesellschafteraustausch, Gestaltungsmißbrauch |
Rechtsfrage: | Unterliegt die nach vorgefaßtem Plan in einem Zeitraum von 18 Monaten erfolgte Übertragung sämtlicher Anteile eines (geschlossenen) Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gesamthandsgemeinschaft) an 123 neu eingetretene Gesellschafter und der damit erfolgte Austausch aller Gesellschafter der Grunderwerbsteuer gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i.V.m. § 42 Satz 1 AO 1977? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 14.02.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 7/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.06.1998 |
Erledigungs-Az: | II R 30/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 25 17 |