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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 10/04
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 11, AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Kirchensteuer, Erstattung, Rückwirkendes Ereignis, Abfluss, Zufluss, Wirtschaftliche Belastung, Aufwendung, Änderung
Rechtsfrage: Ist der Sonderausgabenabzug hinsichtlich der Kirchensteuerzahlungen in dem Veranlagungszeitraum (VZ) 01 insoweit rückwirkend zu versagen (Änderungen gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977), als die 01 betreffende Kirchensteuererstattung im VZ 03 die Kirchensteuerzahlungen im VZ 03 übersteigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.12.2003
Vorinstanz/AZ: 16 K 305/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 31 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.07.2004
Erledigungs-Az: XI R 10/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 39 11