Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-111/05 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 9 Abs. 2 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 8 Abs. 1 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Ort, Lieferung. Leistung, Dienstleistung, Grundstück
Rechtsfrage: 1. Ist eine steuerpflichtige Leistung, die in der Lieferung und Installation eines Kabels besteht, das auf dem Gebiet zweier Mitgliedstaaten und auch außerhalb des Hoheitsgebiets der Gemeinschaft verlegt wird und den eindeutig überwiegenden Teil der Gesamtkosten ausmacht, bei Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie über den Ort steuerpflichtiger Leistungen als Lieferung eines Gegenstands zu qualifizieren? - 2. Ist, falls eine solche Leistung stattdessen als Dienstleistung zu qualifizieren ist, davon auszugehen, dass diese Dienstleistung in einer Weise mit einem Grundstück zusammenhängt, dass der Ort der Dienstleistung nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG zu bestimmen ist? - 3. Ist, falls eine der Fragen 1 und 2 bejaht wird, Art. 8 Abs. 1 Buchst. a oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass die Leistung entsprechend den Gebieten, in denen das Kabel verlegt wird, aufzuteilen ist? - 4. Sind, falls Frage 3 bejaht wird, Art. 8 Abs. 1 Buchst. a oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a sowie die Art. 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 Richtlinie 77/388/EWG so zu verstehen, dass für den Teil der Lieferung oder der Dienstleistung, der ein Gebiet außerhalb des Hoheitsgebiets der Gemeinschaft betrifft, keine Mehrwertsteuer zu entrichten ist?
Vorinstanz: Regeringsrätt (Schweden)
Vorinstanz/Datum: 24.02.2005
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2005 Nr. C 106 S. 19
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 29.03.2007
Erledigungs-Az: Rs C-111/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 14 87