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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 24/96 |
§§: | EStG § 5, HGB § 249 Abs. 1, HGB § 266 Abs. 3 |
Schlagwörter | Abzinsung, Rückstellung, Sparkasse, Ungewisse Verbindlichkeit, Zinsstaffelmethode |
Rechtsfrage: | Kann eine öffentlich-rechtliche Sparkasse eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (für Sonderformen der Prämiensparverträge) nach der Zinsstaffelmethode ratierlich ansammeln und hat bei der Bewertung der Rückstellung eine Abzinsung zu erfolgen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 18.01.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 1528/93 K |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.07.1998 |
Erledigungs-Az: | I R 24/96 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 20 20 |