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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 32/12 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Betriebsausgabe, Photovoltaik, Sanierung, Gebäude, Betriebliche Veranlassung, Aufteilung |
Rechtsfrage: | Aufwendungen für die Dachsanierung vor Installation einer Photovoltaikanlage als Betriebsausgaben: Können Aufwendungen für die Dachsanierung eines zum Privatvermögen gehörenden Gebäudes nicht (anteilig) im Wege einer Aufwandseinlage bei der Ermittlung des gewerblichen Gewinns für die auf dem Dach errichtete Photovoltaikanlage als Betriebsausgaben berücksichtigt werden? Keine betriebliche Veranlassung - keine Aufteilung entsprechend dem BFH-Beschluss v. 21.9.2009 GrS 1/06 (BStBl 2010 II S. 672 = SIS 10 00 37) und dem zum Umsatzsteuerrecht ergangenen BFH-Urteil XI R 26/11 (BFH/NV 2012 S. 1192 = SIS 12 16 16)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 02.08.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 770/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 29 14 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.09.2014 |
Erledigungs-Az: | X R 32/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 01 27 |