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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 41/09 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 2
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Versorgung, Zusatzversorgungskasse, Einkünfte
Rechtsfrage: Überschrittener Grenzbetrag: Inwieweit sind bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge i.S. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG die Beiträge des öffentlichen Arbeitgebers zu einer zusätzlichen tarifvertraglichen Altersversorgung gemäß § 25 TVöD zu berücksichtigen? Gleichstellung mit Sozialversicherungsbeiträgen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.05.2009
Vorinstanz/AZ: 5 K 1239/06 (Kg)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 31 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.05.2011
Erledigungs-Az: III R 41/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 33 04