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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI B 28/00
§§: EStG § 2 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 2
Schlagwörter Gewinnerzielungsabsicht, Liebhaberei, Gewerbebetrieb, Holzschnitzerei, Grafik, Drechslerei, Verlust, Totalgewinn, Einkünfte, Kunst, Kraftfahrzeug, Telefon
Rechtsfrage: Ist eine kunstgewerbliche Tätigkeit als Liebhaberei zu qualifizieren, wenn u.a. aus den jahrelangen bescheidenen Erlösen noch nicht einmal die Kosten für Pkw und Telefon aufgebracht werden können?
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 21.09.1999
Vorinstanz/AZ: 2 K 2576/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.12.2002
Erledigungs-Az: XI B 28/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig