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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 22/00 |
| §§: | EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 10 e Abs. 6 |
| Schlagwörter | Finanzierungskosten, Vergebliche Aufwendungen, Werbungskosten, Vorkosten |
| Rechtsfrage: | Finanzierungs- und Grundstückskosten für ein Einfamilienhaus, das selbst genutzt werden sollte, aber wegen beruflicher Veränderung wieder veräußert wurde, als Werbungskosten (vergebliche berufsbedingte Aufwendungen) oder Vorkosten nach § 10 e EStG, wenn nahe der neuen Arbeitsstelle ein "Ersatzobjekt" erworben und bezogen wurde? - Zulassung durch BFH - |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 09.09.1998 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 5000/94 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 22 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 16.06.2004 |
| Erledigungs-Az: | X R 22/00 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 29 04 |