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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 60/13 (BFH)
§§: AO § 356, AO § 357 Abs. 1, AO § 87 a
Schlagwörter Einspruch, Rechtsbehelfsbelehrung, Elektronische Übermittlung, Zulässigkeit
Rechtsfrage: Ist ein Einspruch, der nach Ablauf der (einmonatigen) Rechtsbehelfsfrist des § 355 Abs. 1 AO eingelegt wurde, zulässig, weil die erteilte Rechtsbehelfsbelehrung wegen fehlenden Hinweises auf die mögliche Einspruchseinlegung per E-Mail unrichtig ist und deshalb die Jahresfrist des § 356 Abs. 2 AO gilt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 25.06.2013
Vorinstanz/AZ: 1 K 1195/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 05 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.08.2014
Erledigungs-Az: I R 60/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 34 31