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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 34/02 |
| §§: | AO § 12, AO § 71, AO § 191, AO § 370 |
| Schlagwörter | GmbH, Liechtenstein, Ort, Geschäftsleitung, Inland, Ausland, Steuerhinterziehung, Haftung |
| Rechtsfrage: | Hatte eine GmbH nach liechtensteinischem Recht den Ort der Geschäftsleitung im Inland? Haftet der inländische Kommissionär unter dem Gesichtspunkt der Steuerhinterziehung für Steuern inländischer Tätigkeit einer ausländischen Gesellschaft? |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 06.12.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 207/94 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 13 26 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 25.02.2004 |
| Erledigungs-Az: | I B 34/02 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |