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Keine Anwendung von § 42 AO bei höherer Steuerschuld durch unangemessene Gestaltung, unbeschränkt steuerpflichtige Basisgesellschaft, Eintrittspflicht des Gesamtrechtsnachfolgers für Hinterzieherhaftung des Erblassers
Kapitel:
Verschiedenes > Haftung für Steuern
Verschiedenes > Haftung für Steuern
Fundstellen
- FG Baden-Württemberg 06.12.2001, 3 K 207/94
Normen
[AO 1977] § 10, § 42, § 45, § 71, § 370
[KStG] § 1 Abs. 1 Nr. 1
[AO 1977] § 10, § 42, § 45, § 71, § 370
[KStG] § 1 Abs. 1 Nr. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: I B 34/02, GmbH, Liechtenstein, Ort, Geschäftsleitung, Inland, Ausland, Steuerhinterziehung, Haftung
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Baden-Württemberg 11.5.2006, SIS 06 28 78, Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlass, Dürftigkeitseinrede: Ist der Nachlass erst durch das Geba...

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