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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 63/97
§§: EStG § 8 Abs. 3, EStG § 19 Abs. 1, EStG § 42d
Schlagwörter Geldwerter Vorteil, Rabattfreibetrag, Arzneimittel, Krankenhaus
Rechtsfrage: Gewährung des Rabattfreibetrags auf den geldwerten Vorteil für die verbilligte Überlassung von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und sonstigen medizinischen Artikeln aus der Krankenhausapotheke des Arbeitgebers? Gehört die Abgabe solcher Artikel an Patienten zu den Hauptleistungen eines Krankenhauses oder sind diese Artikel als Betriebs- und Hilfsstoffe zu beurteilen, die als solche vom Arbeitgeber nicht am Markt abgegeben werden? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.05.1997
Vorinstanz/AZ: 10 K 4915/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 1014
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 71 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.08.2002
Erledigungs-Az: VI R 63/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 01 42