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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 50/12 (BFH) |
§§: | AO § 8, EStG § 1 Abs. 1 |
Schlagwörter | Wohnsitz, Wohnung, Unbeschränkte Steuerpflicht, Pilot |
Rechtsfrage: | Unterhält ein im Ausland lebender Pilot einer inländischen Fluggesellschaft in einem sog. "Standby-Zimmer", welches er zusammen mit zwei weiteren Piloten angemietet hat und das von diesen abwechselnd genutzt wird, um der Forderung des Arbeitgebers nachkommen zu können, den Dienst ausgeruht und pünktlich anzutreten, einen Wohnsitz i.S. des § 8 AO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.04.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1061/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 23 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.04.2013 |
Erledigungs-Az: | I R 50/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 30 10 |