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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 75/10 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 |
Schlagwörter | Berufliche Veranlassung, Strafverteidigungskosten, Werbungskosten, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit |
Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen sind Strafverteidigungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 03.09.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2365/08 E |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.08.2011 |
Erledigungs-Az: | VI R 75/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 36 47 |