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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 35/06 |
§§: | AO 1977 § 233 a, EStG § 10 d |
Schlagwörter | Verzinsung, Liquiditätsvorteil, Verlust |
Rechtsfrage: | Ist in § 233 a Abs. 2 a i.V.m. Abs. 7 AO 1977 eine Regelungslücke dahingehend enthalten, dass Zinsen für eine Steuerfestsetzung, die zunächst einen positiven Steuerbetrag auslöste und erst im Nachhinein durch einen Verlustrücktrag zu einer niedrigeren Steuer führte, nicht erhoben werden dürfen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 30.03.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 211/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 39 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.04.2007 |
Erledigungs-Az: | I R 35/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 27 27 |