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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 29/10 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Praktikum
Rechtsfrage: Ist ein jeweils einwöchiges Praktikum während eines Zeitraums von 14 Monaten als Berufsausbildung anzuerkennen, wenn das Kind ansonsten keiner Tätigkeit nachgeht? Ist im vorliegenden Fall eine Berufsausbildung zu verneinen, weil dem Kind im Praktikum weder unter praktischer noch theoretischer Anleitung die für die Ausübung des angestrebten Berufs wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 03.03.2010
Vorinstanz/AZ: 10 K 3312/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 24 44
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.11.2012
Erledigungs-Az: V R 60/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an V. Senat - neues Aktenzeichen: V R 60/10 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 06 96