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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 33/11 (BFH)
§§: InvZulG 2005 § 2 Abs. 7, AO § 171 Abs. 10
Schlagwörter Investitionszulage, Erhöhung, Unternehmensgruppe, Klassifikation, Verbundene Unternehmen, Bindungswirkung
Rechtsfrage: Inwiefern liegt im Streitfall eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen nach § 2 Abs. 7 InvZulG 2005 i.V.m. Art. 3 Abs. 3 Satz 4 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6.5.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Empfehlung) vor? Entfaltet der Zuwendungsbescheid über einen "GA-Zuschuss", in dessen Nebenbestimmungen die Investitionsbank von einem "KMU-Status" ausgeht, Bindungswirkung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 24.03.2011
Vorinstanz/AZ: 13 K 13081/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 25 01
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision