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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 51/05 |
§§: | EStG § 26, EStG § 26 b, GG Art. 3, GG Art. 6, GG Art. 100, LPartG § 1 |
Schlagwörter | Zusammenveranlagung, Splitting, Lebenspartner, Bundesverfassungsgericht, Normenkontrolle |
Rechtsfrage: | Haben die Mitglieder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Recht auf Durchführung einer Zusammenveranlagung? Notwendige Vorlage an das Bundesverfassungsgericht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 13.06.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 284/04 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 1362 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 34 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.01.2006 |
Erledigungs-Az: | III R 51/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 19 86 |