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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 52/16 (BFH) |
§§: | EStG § 13, EStG § 4 Abs. 1 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Betriebsverpachtung, Grundstück, Veräußerung, Betriebsvermögen |
Rechtsfrage: | Gehören bei einem im Wege vorweggenommener Erbfolge erhaltenen, bereits vom Übergeber parzellenweise verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb Grundstücke, die der Erwerber nach der Übertragung hinzuerworben und zunächst ebenfalls zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet hat, zum Betriebsvermögen des landwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs und gehört deshalb ein bei der Weiterveräußerung dieser Grundstücke erzielter Gewinn zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 21.09.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1927/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 26 59 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.12.2019 |
Erledigungs-Az: | VI R 53/16 |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 53/16 -- Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 03 43 |