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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 28/97
§§: InvZulG § 2 Satz 1 J: 1993, InvZulG § 11 Abs. 1 J: 1996, BewG-DDR § 50 Abs. 1, BewG § 68 Abs. 2, BGB § 95
Schlagwörter Betriebsvorrichtung, Handwerksrolle, Scheinbestandteil, Wärmelieferung, Heizung
Rechtsfrage: Heizstationen, die ein Unternehmen zur Lieferung von Wärme in fremden Gebäuden errichtet, als Betriebsvorrichtungen? Ist die erhöhte InvZul zu gewähren, wenn das Unternehmen zwar mit dem Zentralheizungs- und Lüftungsbauhandwerk nicht jedoch mit Heizwärmelieferung in die Handwerksrolle eingetragen ist? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 08.04.1997
Vorinstanz/AZ: 3 K 1291/95 I
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.08.1998
Erledigungs-Az: III R 28/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 01 41