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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 33/15 (BFH)
§§: EStG § 32 d Abs. 2 Nr. 3, EStG § 32 d Abs. 6, EStG § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Günstigerprüfung, Antrag, Wahlrecht, Teileinkünfteverfahren, Kapitalvermögen
Rechtsfrage: Unter welchen Voraussetzungen kann bei Abgabe der Steuererklärung durch unberatene Steuerpflichtige ein Antrag gemäß § 32 d Abs. 2 Nr. 3 EStG im Streitjahr 2010 als konkludent gestellt angenommen werden und welche Erkundigungspflichten treffen den Steuerpflichtigen aufgrund des Inhalts der amtlichen Anleitung zur Anlage KAP zur Wechselwirkung der Wahlrechte gemäß § 32 d Abs. 2 Nr. 3 und § 32 d Abs. 6 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 27.08.2014
Vorinstanz/AZ: 4 K 1617/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 31 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.08.2017
Erledigungs-Az: VIII R 33/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 21 28