Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 77/01
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b Satz 2, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Lehrer
Rechtsfrage: Zum Begriff "anderer Arbeitsplatz". Ist für die Entscheidung, ob dem Arbeitnehmer (Schulrektor) neben seinem häuslichen Arbeitszimmer kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, unerheblich, ob für ihn die Benutzung des Dienstzimmers wegen der eingeschränkten Nutzung (Mitbenutzung durch Dritte, Temperaturabsenkung außerhalb der Unterrichtszeit u.a.) mit Unbequemlichkeiten verbunden ist? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 03.05.2001
Vorinstanz/AZ: 9 K 252/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 78 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.12.2003
Erledigungs-Az: VI R 77/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 22 70