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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 65/01
§§: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 J: 1993, RL 77/388/EWG Art. 17 Abs. 1
Schlagwörter Vorsteuerabzug, objektive Anhaltspunkte
Rechtsfrage: Vorsteuerabzug für eine an das Büro angebaute Wohnung, die zeitweise privat genutzt wurde. Ist die Erklärung des Unternehmers, die Wohnung als Seminarräume für das Unternehmen nutzen zu wollen, in gutem Glauben abgegeben und durch objektive Anhaltspunkte belegt worden? (Siehe BFH-Urteil vom 8.3.01, V R 24/98, UR 2001 S. 214) - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 03.05.2001
Vorinstanz/AZ: 5 K 279/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 80 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.08.2002
Erledigungs-Az: V R 65/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 08 74