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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 26/19 (BFH) |
§§: | StromStG § 9 b Abs. 1, StromStG § 9 b Abs. 3 |
Schlagwörter | Stromsteuer, Entlastung |
Rechtsfrage: | Wird der zum Betrieb einer Anlage zur Bereitstellung von Trinkwasser genutzte Strom vom Eigentümer der Anlage oder vom durch Betriebsführungsvertrag zur Bewirtschaftung der Anlage beauftragten Unternehmen zu betrieblichen Zwecken entnommen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 21.05.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 723/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 21 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.06.2021 |
Erledigungs-Az: | VII R 26/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 14 41 |