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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-209/16 P (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 1, KStG § 8 c Abs. 1 a |
Schlagwörter | EG, EU, Körperschaftsteuer, Sanierungsklausel, selektive Beihilfe |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 4.2.2016 Rs T-620/11 mit dem Antrag, dieses Urteil aufzuheben, soweit es die Klage als unbegründet abweist, und den Beschluss der Kommission vom 26.1.2011, K(2011)275 endgültig, im Verfahren "Staatliche Beihilfe C 7/2010- KStG, Sanierungsklausel" für nichtig zu erklären. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 04.02.2016 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-620/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABL EU 2016 Nr. C 222 S. 6 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 09 63 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 28.06.2018 |
Erledigungs-Az: | Rs C-209/16 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 12 01 |