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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 26/08 (BFH)
§§: EStG § 8 Abs. 2 Satz 9, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 19, EStG § 42 d
Schlagwörter Barlohn, Sachbezug, Freigrenze, Dritter
Rechtsfrage: Stellt eine vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährte Kundenkarte eines Dritten mit freier Wahl aus allen Warengruppen des Dritten bis zu 44 EUR einen Barlohn oder einen Sachbezug mit der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG i.H.v. 44 EUR dar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.09.2007
Vorinstanz/AZ: 11 K 64/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 01 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2010
Erledigungs-Az: VI R 26/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 06 71