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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-276/02 (EuGH) |
§§: | EG Art. 87 |
Schlagwörter | Nichtigkeit, Nichtentrichtung, Steuern, Sozialabgaben, staatliche Beihilfe, EG, Krise |
Rechtsfrage: | Ist die Entscheidung der Kommission vom 14.5.2002, mit der festgestellt wird, dass das fortgesetzte Unterbleiben der Entrichtung von Steuern und Sozialabgaben durch die GEA (Grupo de Empresas Àlvarez) eine mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare Beihilfe darstelle, für nichtig zu erklären? |
Vorinstanz: | Königreich Spanien ./. Kommission |
Vorinstanz/Datum: | 29.07.2002 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 2002 Nr. C 219 S. 10 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 14.09.2004 |
Erledigungs-Az: | Rs C-276/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 02 18 |