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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 40/09 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 180 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Atypische stille Gesellschaft, GmbH, Sanierung, Liebhaberei
Rechtsfrage: Ist eine durch Umwandlung von Gesellschafterdarlehen begründete atypisch stille Gesellschaft zwischen einer GmbH und ihrem Alleingesellschafter wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn die subjektive Überzeugung des Gesellschafters von der Sanierungsfähigkeit der GmbH nicht durch objektive Anhaltspunkte nachvollzogen werden kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.06.2008
Vorinstanz/AZ: 2 K 482/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 03 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.05.2012
Erledigungs-Az: IV R 40/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 21 58