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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 41/05 |
| §§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. a, FlurbG § 54 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Flurbereinigung, Abfindung, Ersatz, Einbringung, Grundstück, Grunderwerbsteuerbefreiung |
| Rechtsfrage: | Flurbereinigungsverfahren - Abfindung des Zuteilungsverzichtenden in Geld: Verzichtet ein Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens zugunsten eines anderen Teilnehmers gegen Geld auf seine Landabfindung, so unterliegt insoweit die spätere Landzuweisung der Grunderwerbsteuer. Ist dieser Eigentumsübergang nicht von der Besteuerung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. a GrEStG ausgenommen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 25.07.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 490/03 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 04 30 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 23.08.2006 |
| Erledigungs-Az: | II R 41/05 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 40 90 |