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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 64/06
§§: EStG § 7 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3
Schlagwörter AfA, Nachholung, Restwert, Absetzung für Abnutzung
Rechtsfrage: Sind AfA für ein abnutzbares Wirtschaftsgut zwingend auch dann vorzunehmen, wenn tatsächlich kein Wertverzehr stattgefunden hat? Können absichtlich unterlassene AfA für einen betrieblich genutzten Pkw in einem Folgejahr nachgeholt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 15.06.2006
Vorinstanz/AZ: 2 K 152/05
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 1659
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 39 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.04.2008
Erledigungs-Az: VIII R 64/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 35 75