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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 15/99 |
§§: | EigZulG § 9 Abs. 5, EigZulG § 11 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kinderzulage, Haushaltszugehörigkeit |
Rechtsfrage: | Haushaltszugehörigkeit auswärts studierender Kinder - Kinderzulage für das die am Studienort befindliche - nach dem EigZulG begünstigte - Eigentumswohnung der Eltern ab Fertigstellung allein nutzende Kind, da entgegen der von der Fi.-Verwaltung vertretenen Auffassung nicht erforderlich ist, daß das Kind (auch noch) zu "Beginn der Nutzung des Förderobjekts" zum Haushalt der Eltern gehört, sondern die Haushaltszugehörigkeit zu "Beginn des Jahres des achtjährigen Förderzeitraums" ausreicht? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.12.1998 |
Vorinstanz/AZ: | XII 495/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 99 10 09 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.09.2001 |
Erledigungs-Az: | IX R 15/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 03 95 |