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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 84/08 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a, BBiG § 21 Abs. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Berufsausbildung, Prüfung, Insolvenz, Ausbildung |
Rechtsfrage: | Ende der Berufsausbildung bei nicht bestandener Abschlussprüfung, wenn das Ausbildungsverhältnis wegen Insolvenz des Ausbildungsbetriebes nicht fortbesteht? Ist neben der eigeninitiativen Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung der regelmäßige Besuch der Berufsschule notwendig (vgl. DA-FamEStG 63.3.2.6 Abs. 7)? Fehlende Feststellungen des FG zur Frage, ob sich das Kind ernsthaft auf die Wiederholungsprüfung vorbereitet hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 30.10.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1217/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 04 26 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |