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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 20/07 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 2, BGB § 1049 Abs. 1, BGB § 1041, EStG § 13
Schlagwörter Vorbehaltsnießbrauch, Instandhaltung, Gebäude, Ersatzanspruch
Rechtsfrage: Kann ein Landwirt, der den Betrieb unter Vorbehaltsnießbrauch auf seinen Sohn übertragen und auf zivilrechtlichen Ersatzanspruch verzichtet hat, Aufwendungen für Baumaßnahmen an einem zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäude als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft abziehen oder handelt es sich um nicht abzugsfähige Zuwendungen an den unterhaltsberechtigten Sohn? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 04.05.2006
Vorinstanz/AZ: 14 K 5858/03 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 26 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.06.2009
Erledigungs-Az: IV R 20/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 37 00