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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 51/07 (BFH) |
§§: | ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4, ErbStG § 20 Abs. 6, AO § 191 Abs. 1 Satz 1, BGB § 328 |
Schlagwörter | Bankguthaben, Haftung, Kreditinstitut, Vertrag zugunsten Dritter, Erbschaftsteuer |
Rechtsfrage: | Umfang der Bankenhaftung für Erbschaftsteuer: Umfasst die Haftung der Kreditinstitute die gesamte rückständige Erbschaftsteuer - einschließlich solcher Teilbeträge, die durch Erwerbe (Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall) nicht in den Nachlass gefallen sind - wenn und soweit das nachlasszugehörige Vermögen, das sich im Gewahrsam des Haftungsschuldners befand, zur Begleichung der gesamten Steuerschuld ausreichen würde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 08.11.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2200/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 09 01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.03.2009 |
Erledigungs-Az: | II R 51/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 21 88 |