Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 56/07 (BFH)
§§: AO § 171 Abs. 5, AO § 164 Abs. 2, EStG § 18, EStG § 15, AO § 208 Abs. 1
Schlagwörter Steuerfahndung, Einkunftsart, Ablaufhemmung, Verjährung, Festsetzungsfrist, Selbständige Arbeit, Freiberufler, Gewerbebetrieb, Abgrenzung
Rechtsfrage: Sind Ermittlungen der Steuerfahndung betreffend die Feststellung der Einkunftsart nicht von § 208 AO gedeckt und bewirken insoweit keine Hemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 5 AO? Erzielt eine von 2 Dipl.-Psychologen in der Rechtsform einer GbR betriebene psychologische Praxis, deren Tätigkeit in der Durchführung von Seminaren für Betriebsräte und Führungskräfte aus Unternehmen und Behörden besteht, Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.05.2006
Vorinstanz/AZ: 8 K 4599/03 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 12 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.03.2010
Erledigungs-Az: VIII R 56/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 27 08