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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 35/07 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 3
Schlagwörter Provision, Vermittlungsprovision, Lebensversicherung, Angehörige
Rechtsfrage: Vermittlungsprovision: Führt die ringweise Einmalvermittlung von Lebensversicherungen unter nahen Angehörigen bei wechselseitiger Auskehrung der erhaltenen Provision an den jeweiligen Versicherungsnehmer entgegen dem BFH-Urteil vom 27.6.2006 IX R 25/05 (BFH/NV 2007 S. 657) mangels Überschusserzielungsabsicht nicht zu steuerbaren sonstigen Einkünften i.S. des § 22 Nr. 3 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 16.05.2007
Vorinstanz/AZ: 10 K 1746/05 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 33 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.01.2009
Erledigungs-Az: IX R 35/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 12 65