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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 52/10 (BFH)
§§: DBA-Niederlande Art. 4, DBA-Niederlande Art. 20 Abs. 2, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 3 c Abs. 1, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2
Schlagwörter Immobilienfonds, Niederlande, Gewerbliche Prägung, Verwaltung, Kosten, Aufteilung, Doppelbesteuerung
Rechtsfrage: Sind (Gemein-)Kosten für die Verwaltung eines Immobilienfonds, der Objekte in den Niederlanden besitzt, in vollem Umfang bei den inländischen Einkünften als Betriebsausgaben abziehbar? Müssen die vorgenannten Kosten eventuell aufgeteilt werden und wenn ja, nach welchem Aufteilungsmaßstab? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 16.04.2010
Vorinstanz/AZ: 5 K 114/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 28 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.02.2011
Erledigungs-Az: I R 52/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 23 47