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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 35/15 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Erstattung, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgabe, Verrechnung, Gleichheitsgrundsatz |
Rechtsfrage: | Sind - auch nach dem Systemwechsel ab dem Veranlagungszeitraum 2010 - die als Sonderausgaben abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge um rückerstattete Beiträge für in den Jahren vor 2010 gezahlte Versicherungsbeiträge zu kürzen? Ist die Verrechnung der rückerstatteten Versicherungsbeiträge im Erstattungsjahr vorzunehmen, was zu einer verfassungswidrigen steuerwirksamen Kürzung voll berücksichtigungsfähiger Vorsorgeaufwendungen führt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 16.10.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1087/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 283 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 02 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.08.2016 |
Erledigungs-Az: | X R 35/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 23 40 |