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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 1/11 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 2 Abs. 3, Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5 |
Schlagwörter | Parkplatz, Gebühr, Tiefgarage, Steuerfreiheit, Einnahme, Unternehmer |
Rechtsfrage: | 1. Unterliegen Einnahmen einer Gemeinde aus dem Betrieb einer Tiefgarage der Umsatzsteuer (Betrieb gewerblicher Art), auch wenn die Parkplätze nur zu bestimmten Zeiten kostenpflichtig vermietet werden? - 2. Ist die Gemeinde selbst dann, wenn die Vermietung im Rahmen der öffentlichen Gewalt erfolgte, als Unternehmerin zu behandeln, weil die Nichtbesteuerung der gebührenpflichtigen Überlassung von Parkplätzen zu größeren Wettbewerbsverzerrungen gegenüber solchen Steuerpflichtigen führen würde, die Parkplätze in Parkhäusern steuerpflichtig überlassen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 16.12.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 4108/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 07 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.12.2011 |
Erledigungs-Az: | V R 1/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 04 14 |